Zeichen 315-56 - Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Anfang)
Zeichen 315-56 – Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Anfang)
Dieses Schild markiert den Beginn einer Parkregelung, bei der Fahrzeuge halb auf dem Gehweg in Fahrtrichtung rechts parken dürfen. Es fördert eine ordnungsgemäße Nutzung des Straßenraums, sorgt für Klarheit, schützt Fußgänger und verbessert die Parkplatzsituation. Das Schild ist langlebig, wetterfest, reflektierend und bei allen Wetterbedingungen gut sichtbar.
