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Zeichen 390 - Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz

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Zeichen 390 – Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz

Dieses Verkehrszeichen weist auf die Mautpflicht auf bestimmten Straßen, Autobahnen oder Bundesfernstraßen hin, die nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz geregelt ist. Es informiert Fahrer, dass eine Gebühr für die Nutzung der Straße erhoben wird und eine Mautstelle passiere wird. Das Schild trägt zur Verkehrssteuerung bei, fördert die Einhaltung der Mautpflicht und unterstützt die Finanzierung der Infrastruktur. Es ist wetterfest, reflektierend und bei allen Witterungen gut sichtbar.