Zeichen 261 - Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Zeichen 261 – Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Dieses Schild verbietet das Befahren von Strecken für Kraftfahrzeuge, die gefährliche Güter gemäß Kennzeichnungspflicht transportieren. Es schützt die Bevölkerung, die Umwelt und die Infrastruktur vor Unfallgefahren, die durch den Transport gefährlicher Stoffe entstehen können. Das Schild ist langlebig, wetterfest, reflektierend und gewährleistet eine klare Sichtbarkeit in allen Wetterverhältnissen, um die Sicherheit im Gefahrgutverkehr zu erhöhen.
