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Zeichen 257-55 - Verbot für Personenkraftwagen

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Zeichen 257-55 – Verbot für Personenkraftwagen

Dieses Verkehrszeichen verbietet das Befahren mit Personenkraftwagen (PKW) auf ausgewiesenen Strecken oder Zonen, wie z.B. in Fußgängerzonen, Naturschutzgebieten oder Zone mit Umweltauflagen. Es dient dem Schutz der Anwohner, Fußgänger und der Umwelt und trägt zur Verkehrsberuhigung bei. Das Schild ist aus langlebigem, wetterfestem Material gefertigt und sorgt für eine gute Sichtbarkeit bei allen Witterungsverhältnissen, um die Einhaltung der Fahrverbote zu fördern.