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Zeichen 257-52 - Verbot für Gespannfuhrwerke

VZ-257-52


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Zeichen 257-52 – Verbot für Gespannfuhrwerke

Dieses Verkehrszeichen untersagt Gespannfuhrwerke (z. B. Kutschen, Fuhrwerke mit mehreren Anhängern) auf bestimmten Strecken, um Verkehrsbehinderungen und Unfälle zu vermeiden. Es trägt dazu bei, den Verkehrsfluss zu verbessern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu sichern, insbesondere in Fußgängerzonen, bei Bahnübergängen oder in urbanen Gebieten. Das Schild ist wetterfest, reflektierend und garantiert dauerhafte Sichtbarkeit bei jeder Witterung.