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Zeichen 223-2-52 - Seitenstreifen nicht mehr befahren 4 Fahrstreifen u- Seitenstreifen

VZ-223-2-52


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Verkehrsschild 223-2-52 – Seitenstreifen nicht mehr befahren bei 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen

Das Zeichen 223-2-52 signalisiert, dass bei einer Straßenführung mit 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen der Seitenstreifen nicht mehr befahren werden darf. Es dient der Verkehrsregulierung auf vielbefahrenen Strecken, vermeidet gefährliche Überholmanöver und erhöht den Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Dieses Schild ist aus langlebigem, wetterfestem Material gefertigt, garantiert bei Tag und Nacht eine hohe Sichtbarkeit und trägt aktiv zur Unfallprävention bei.