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Zeichen 223-1-52 - Seitenstreifen befahrbar 4 Fahrstreifen u- Seitenstreifen

VZ-223-1-52


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Zeichen 223-1-52 – Seitenstreifen befahrbar bei 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen

Das Zeichen 223-1-52 erlaubt das Befahren des Seitenstreifens bei einer Verkehrsführung mit 4 Fahrstreifen und Seitenstreifen. Es ist ein wichtiges Signal für das Überholen, das Fahrspurwechseln im Stau oder bei besonderen Verkehrssituationen. Dieses Zeichen fördert die Flussigkeit des Verkehrs, reduziert Stauwellen und erhöht die Sicherheit durch klare Hinweise. Hochwertige, wetterfeste und reflektierende Schilder sorgen für eine dauerhafte, gute Sichtbarkeit bei allen Wetterbedingungen.