Zusatzzeichen 1031-51 - Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs- 1 BlmSchG
Zusatzzeichen 1031-51 – Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 BlmSchG
Dieses Zusatzzeichen wiederholt die Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 BlmSchG, möglicherweise unter besonderen Bedingungen oder in bestimmten Bereichen, um den ungehinderten Ablauf wichtiger Fahrzeuge zu gewährleisten.
