Zeichen 315-77 - Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende)
Zeichen 315-77 – Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Ende)
Dieses Schild markiert das Ende der Parkregelung, bei der Fahrzeuge halb auf dem Gehweg quer zur Fahrtrichtung rechts parken durften. Es zeigt an, dass die spezielle Parkzone aufgehoben ist und Fahrzeuge wieder auf der Fahrbahn parken können. Es sorgt für eine klare Verkehrsführung, verhindert Missverständnisse und ist wetterfest, reflektierend sowie sichtbar bei jedem Wetter.
