Zeichen 315-76 - Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang)
Zeichen 315-76 – Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung rechts (Anfang)
Dieses Schild zeigt den Beginn der Regelung, bei der Fahrzeuge halb auf dem Gehweg quer zur Fahrtrichtung rechts parken dürfen. Es markiert die Einrichtung einer speziellen Parkzone, die die Nutzung des Raumes verbessert und Fußgänger schützt. Das Schild ist wetterfest, reflektierend und sorgt bei allen Witterungsbedingungen für gute Sichtbarkeit.
