Zeichen 315-72 - Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Ende)
Zeichen 315-72 – Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Ende)
Dieses Schild zeigt das Ende der Parkregelung, bei der Fahrzeuge halb auf dem Gehweg quer zur Fahrtrichtung links parken dürfen. Es signalisiert, dass die spezielle Zone aufgehoben ist und Fahrzeuge wieder auf der Straße parken müssen. Es sorgt für eine klare Verkehrsführung, verhindert Missverständnisse und ist wetterfest, reflektierend sowie sichtbar bei jedem Wetter.
