Zeichen 315-71 - Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Anfang)
Zeichen 315-71 – Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links (Anfang)
Dieses Schild kennzeichnet den Beginn der Regelung, bei der Fahrzeuge halb auf dem Gehweg quer zur Fahrtrichtung links parken dürfen. Es zeigt, dass hier eine speziell eingerichtete Parkzone besteht, die die Parkplatznutzung optimiert und Fußgänger schützt. Das Schild ist langlebig, wetterfest, reflektierend und sorgt für klare Sicht bei allen Wetterlagen.
