Zeichen 315-70 - Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links
Zeichen 315-70 – Parken halb auf Gehwegen quer zur Fahrtrichtung links
Dieses Schild erlaubt das Parken halb auf dem Gehweg, quer zur Fahrtrichtung links. Es wird in engen Straßen, an besonderen Halte- oder Ladezonen oder bei temporären Parkanordnungen eingesetzt. Das Schild fördert die effiziente Nutzung des Parkraums, schützt Fußgänger vor Behinderungen und sorgt für Ordnung im Straßenverkehr. Es ist wetterfest, reflektierend und bei allen Wetterlagen gut sichtbar.
