Zeichen 315-67 - Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende)
Zeichen 315-67 – Parken ganz auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende)
Dieses Schild markiert das Ende der Regelung, dass Fahrzeuge vollständig auf dem Gehweg in Fahrtrichtung rechts parken dürfen. Es weist darauf hin, dass die Parkfläche nun wieder auf der Straße liegt, und trägt zur Verkehrsordnung und Sicherheit bei. Das Schild ist wetterfest, reflektierend, gut sichtbar bei allen Wetterlagen und verhindert Missverständnisse.
