Zeichen 315-57 - Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende)
Zeichen 315-57 – Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung rechts (Ende)
Dieses Schild markiert das Ende der Regelung, bei der Fahrzeuge halb auf dem Gehweg in Fahrtrichtung rechts parken durften. Es zeigt an, dass die Parkgelegenheit in diesem Bereich beendet ist und Fahrzeuge wieder regulär auf der Fahrbahn abgestellt werden dürfen. Das Schild trägt zur Verkehrsorganisation bei, sorgt für Klarheit und schützt Fußgänger vor Behinderungen. Es ist wetterfest, reflektierend und sichert gute Sichtbarkeit bei allen Wetterverhältnissen.
