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Zeichen 274-1-20 - Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen

VZ-274-1-20


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Zeichen 274-1-20 – Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen

Dieses Schild kennzeichnet den Start einer Tempo 20-Zone, speziell in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen, Einkaufsstraßen oder Wohngebieten. Es fordert Fahrzeugführer auf, die Geschwindigkeit auf 20 km/h zu reduzieren, um Fußgänger, Radfahrer und Anwohner zu schützen. Das Schild trägt wesentlich zur Verkehrsberuhigung, Sicherheit und zum Umweltschutz bei. Es ist wetterfest, reflektierend und garantiert eine gute Sichtbarkeit bei allen Witterungsverhältnissen.